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Neue Frist für Superagent Mauss

Hannover (taz) - Der Untersuchungsausschuß zur Celler Bombe zögert immer noch, seinen vom Verwaltungsgericht bestätigten Vorführbefehl gegen den Superagenten Mauss umzusetzen. Der Ausschuß beschloß, die Ausschreibung des Agenten zur Fahndung bis Montag zwölf Uhr auszusetzen. Bis dahin hat Mauss noch die Möglichkeit, einen von vier Terminen für eine ganztägige Vernehmung in der BRD zu akzeptieren. Auch bei den Bedingungen für diese nichtöffentliche Vernehmung kam der Ausschuß dem Agenten entgegen. Mauss kann selbst den Ort der Vernehmung wählen und soll auch über seine Kontakte zu den Sicherheitsbehörden die eigene Bewachung arrangieren. Schriftlich soll der Agent dem Ausschuß versichern, daß an diesem Vernehmungsort Vollzugskräfte bereitstehen, die gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen gegen ihn selbst durchsetzen und zur Erfüllung seiner Zeugenpflicht zwingen. Allerdings will der Ausschuß sich dieses Arrangement auch noch von der von Mauss zur Bewachung ausgewählten Sicherheitsbehörde schriftlich bestätigen lassen.

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