: Neue Bauchlandung
Der Senat hat im juristischen Tauziehen um die geplante Erweiterung des EADS-Geländes im Stadtteil Finkenwerder erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Hamburger Verwal-tungsgericht gab gestern einem weiteren Anwohner Recht, der gegen das Planfeststellungsverfahren zur Werksvergrößerung geklagt hatte. Wie bei drei früheren Antragstellern hat das Gericht auch die jüngste Entscheidung mit einer „unzumutbaren Lärmbelastung“ für den Flughafenanrainer begründet. Die Wirtschaftsbehörde kündigte gegen diese Entscheidung wie in den früheren Fällen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) an. Ein weiter entfernt wohnender Antragsteller wurde dagegen gestern abgewiesen. In seinem Fall sah das Gericht die zu erwartende Lärmbelästigung durch Starts und Landungen als zumutbar an.
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