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Neue BVG-RegelnStrafe fürs Türen-Blockieren

Wer in Berliner U-Bahnen, Trams oder Bussen kurz vor der Abfahrt die sich schließenden Türen offen hält, dem droht ab diesem Donnerstag eine Strafe in Höhe von 50 Euro. Diese Maßnahmen führen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der neuen Nutzungsordnung zum 1. Mai ein, wie das Unternehmen mitteilte. Durchgesetzt werden soll die Regelung durch das Sicherheitspersonal. „Jedes Offenhalten der Türen verzögert das Ein- und Aussteigen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb“, hieß es zur Begründung. „Darüber hinaus kann das Blockieren im Schließprozess gefährlich werden.“ Wer nach dem Ertönen des Türsignals noch im Türbereich stehe, bringt sich in die Gefahr, eingeklemmt zu werden. Zudem will die BVG auf diese Weise Türschäden verhindern. (dpa)

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