: Neuauflage der Kronzeugenregel
BERLIN dpa ■ Der Bundesrat hat eine Neuauflage der im Dezember 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gefordert. Die Ländervertretung beschloss gestern, einen entsprechenden Gesetzesantrag des CSU-regierten Bundeslandes Bayern beim Bundestag einzubringen. Danach soll die Strafe gemildert oder sogar von ihr abgesehen werden können, wenn der Beteiligte dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden kann. Außerdem soll es dem Täter zugute kommen, wenn er sein Wissen freiwillig so rechtzeitig offenbart, dass bestimmte schwere Straftaten verhindert werden können. Der bayerische Antrag sah die Kronzeugenregelung nur für organisierte Kriminalität vor.
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