: Netto bleibt Netto
■ Gericht bestätigt Werberichtlinien
Ludwigshafen (AP/taz) – Der Kommerzsender Sat.1 hat im Rechtsstreit um die von ihm angefochtenen Werberichtlinien zunächst den kürzeren gezogen. Das Verwaltungsgericht Neustadt/W. entschied am Dienstag, daß Sat.1 ab sofort normal lange Spielfilme nur noch einmal durch Werbung unterbrechen darf. Die Entscheidung ist die erste in der Auseinandersetzung der Kommerzsender mit den Aufsichtsbehörden über das seit 1. Oktober geltende „Nettoprinzip“ und hat damit Signalfunktion.
Die rheinland-pfälzische Medienanstalt hatte angeordnet, daß Sat.1 die Werberichtlinien sofort zu vollziehen habe. Sat.1 ging dagegen gerichtlich vor. Die Richter wiesen den Antrag nun im Eilverfahren zurück (Streitwert: 50 Millionen Mark). Dem Rechtsstreit liegen vier Werbeverstöße zugrunde; insgesamt wurden rund 50 festgestellt. Am häufigsten verstößt jedoch Pro 7 gegen die Richtlinien – mehr als 100 nicht erlaubte Werbeblöcke.
Nach den neuen Richtlinien dürfen Spiel- und Fernsehfilme unter 90 Minuten Dauer nur einmal durch Werbung unterbrochen werden, ab 90 Minuten Dauer sind zwei Werbeblöcke zulässig. Bei der Berechnung der Filmdauer, so bestätigte das Gericht, dürfen die im Film enthaltenen Werbezeiten nicht eingerechnet werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen