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Neo–Nazis finden milden Richter

Speyer (taz) - Zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1.000 DM Geldstrafe wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen versuchter Nötigung und Bedrohung von Zeugen wurde der Neonazi Jürgen Knopf vom Schöffengericht Speyer verurteilt. Den mitangeklagten Top–Nazi, den 56jährigen Gärtnermeister Curt Müller aus Mainz–Gonsenheim, sprach das Gericht vom Vorwurf der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen mangels Beweise frei. Den zwei Neonazis war vorgeworfen worden, bei einer Versammlung der rechtsradikalen „Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene (HNG)“ in Speyer am 25.2.84 den Hitlergruß ausgeführt zu haben. (s. taz v. 18.3.). In seiner Begründung sagte Richter Günter Rampf, es sei erwiesen, daß der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Knopf mindestens einmal mit dem Hitlergruß gegrüßt habe. Deshalb erhielt er eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Für die versuchte Nötigung der Zeugen verurteilte das Gericht Jürgen Knopf zu weiteren sechs Monaten. Der ebenfalls mit zahlreichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung, Verbreitung von Nazi– Propaganda u.a. gerichtsbekannte Curt Müller ging vor allem deshalb mit einem Freispruch nach Hause, weil sich die Zeugen nicht mehr an ihn erinnern konnten. Drei der vier Belastungszeugen, die Müller nach dem HNG– Treffen in Speyer auch angezeigt hatten, merkte man in der Verhandlung deutlich an, daß sie ihr Interesse an einer Auseinandersetzung mit den Neonazis verloren hatten. Max Holz FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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