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Nazis vor Gericht

■ Das britisches Unterhaus fordert ein Gesetz, durch das Nazikriegsverbrecher strafrechtlich verfolgt werden können

London (taz) - Die britische Regierung soll ein Gesetz entwerfen, das es ermöglicht, Nazikriegsverbrecher vor Gericht zu stellen. Das beschloß das Londoner Unterhaus am Dienstag abend mit der deutlichen Mehrheit von 225 Stimmen. Bis vor zwei Jahren hatte die Regierung abgestritten, daß in Großbritannien Nazikriegsverbrecher leben, obwohl ihr aus der Sowjetunion zahlreiche Belege dafür vorlagen.

Erst als das Simon-Wiesenthal-Center Ende 1987 unwiderlegbare Beweise präsentierte, setzte das Innenministerium schließlich einen Untersuchungsausschuß ein. Der Ausschuß unter Vorsitz von Sir Thomas Hetherington kam zu dem Ergebnis, daß es ausreichende Beweise für Mordanklagen gegen vier Kriegsverbrecher gebe. Einer von ihnen ist jedoch inzwischen verstorben. 75 weitere Fälle sollen noch näher untersucht werden.

Das deutliche Abstimmungsergebnis im Parlament setzt die Regierung unter Druck, umgehend auf die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu reagieren. Efraim Zuroff vom Wiesenthal-Center in Los Angeles begrüßte die Parlamentsentscheidung, bedauerte jedoch, daß einer der Beschuldigten nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden könne, da er gestorben sei. Der frühere Tory-Premierminister Edward Heath lehnt die Verfolgung der Kriegsverbrecher ab, da es heute nur noch wenige verläßliche Zeugen gebe und deshalb kein fairer Prozeß möglich sei.

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