: Naturschutzparagraph für die Amtskirchen
■ Der „Gotteslästerungsparagraph“ stellt sicher, daß Kirchen- und Religion-Kritik weitgehend tabu bleiben
Jede Verurteilung der taz bzw. einer ihrer RedakteurInnen nach Paragraph 166 StGB stellt eine grobe Verunglimpfung der taz-MitarbeiterInnen und ihrer LeserInnen dar. Schließlich werden die begnadetsten GotteslästerInnen der Republik, gemeint sind die Fachleute in Sachen Satire von der 'Titanic‘, mit schöner Regelmäßigkeit von Anklagen in diesem Zusammenhang freigesprochen. Sie, so immer wieder die RichterInnen, sprächen ein spezielles Publikum an, das ohnehin an solche Beiträge gewöhnt, sprich unverbesserlich sei. Sollen taz-LeserInnen nun richterlich bestätigt bekommen, daß sie solch göttliche Beiträge gefälligst nicht zu erwarten haben; daß sie verbesserlich sind?
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