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„Nationalistische Front“ bleibt verboten

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der „Nationalistischen Front“ durch das Bundesinnenministerium von 1992 bestätigt. Die rechtsextremistische Gruppierung habe in Anlehnung an nationalsozialistisches Gedankengut rassistische und antisemitische Forderungen vertreten, entschied der Erste Senat gestern in Berlin. Es habe hinreichende Anhaltspunkte gegeben, daß die Organisation sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik wandte (AZ: BVerwG 1 A 13.92).

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