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Nachtflug am BERKlagen nicht angenommen

Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm drei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und rechtliches Gehör. Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein. Von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt eine Nachtkernzeit, in der nur besonders geregelte Flugaktivitäten zulässig sind. (dpa)

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