■ Nachgefragt: Wunderbarer Einstieg
Mit seinem gestrigen Urteilsspruch lockerte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Haschisch-Verbot: Zwar sei das Verbot grundsätzlich verfassungsmäßig, bei kleinen Mengen Haschisch zum Eigengebrauch sollten die Behörden aber von Strafe absehen, hieß es. Die taz fragte Elke Steinhöfel, Mitglied der Sozialdeputation nach ihrer Meinung.
taz: Sie sagen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wunderbarer Einstieg – Einstieg worein?
Elke Steinhöfel: Es ist ein Einstieg dahingehend, daß wir endlich die Trennung zwischen weichen und harten Drogen vornehmen. Zur Zeit kriminalisieren wir den Haschischbesitzer genauso wie den Heroinhändler – mit dem gleichen Strafmaß und den gleichen Sanktionen. Und wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt lobenswerterweise sagt, daß man kleinere Mengen in Zukunft straffrei mit sich führen und gebrauchen kann, dann ist das eigentlich nicht mehr als das Realisieren von Tatsachen. Weil Haschisch in seiner Wirkung auf den menschlichen Körper und die menschliche Psyche weniger schädlich ist als beispielsweise Alkohol.
Das klingt nach Selbstversuch – jetzt könnten sie's ja sagen...
Steinhöfel: Nein, ich bin ein eher zwänglerischer Mensch. Ich würde mich in sowas nicht hineinbegeben, weil ich nicht weiß, welche Auswirkungen das auf mich hat. Ein Glas Wein, dann ist bei mir Schluß. Und Haschisch würde ich nicht probieren, weil ich nicht weiß, welche Kräfte das in mir entfesselt. Aber wer damit umgehen kann, soll das ruhig tun. Da der Schaden geringer ist als bei Alkohol, finde ich es prima, daß man die Leute nicht mehr kriminalisiert.
Fragen: Jochen Grabler
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