piwik no script img

Nach mir die Sinnflut

Viele möchten über den eigenen Tod hinaus etwas Sinnvolles bewirken. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Damit alles wie gewünscht in die Wege geleitet wird, sollte man ein paar Dinge beachten – rechtlich, finanziell und lebenspraktisch

Von Kristina Simons

Fast jede und jeder Vierte in Deutschland ab 50 kann sich vorstellen, im Testament eine gemeinnützige Organisation zu berücksichtigen. Laut Spendenmonitor des Deutschen Fundraising Verbands rangiert der Tierschutz dabei ganz oben, gefolgt von Umwelt- und Naturschutz sowie Kinder- und Jugendhilfe. Beim gemeinnützigen Vererben oder Vermachen sollte man allerdings ein paar Dinge beachten.

„Spüren Sie hin, wo Ihr Herz schlägt“, rät Andreas Quiring von der Deutschen Herzstiftung, wenn es darum geht, sich für eine Organisation zu entscheiden. „Welche Anliegen sind mir wichtig, welche Stiftung oder welcher Verein vertritt am ehesten meine Überzeugungen und Ziele?“ Natürlich müsse die Organisation vertrauenswürdig und seriös sein und dürfe auf keinen Fall Druck ausüben. „Es ist Ihr letzter Wille – und allein der zählt!“ Hat man sich dann entschieden, sollte man vor allem auf rechtssichere Regelungen achten. Dafür eignet sich am besten ein Testament.

„Wer allerdings kein Testament schreiben möchte, kann zum Beispiel bei seiner Bank oder seiner Versicherung bestimmen, dass bei Tod ein bestimmtes Sparkonto oder eine Versicherung an die gemeinnützige Organisation als Begünstigte gehen soll“, erläutert Carmen Maus-Gebauer von der Christoffel-Blindenmission (cbm). Wer nur über monetäres Vermögen verfüge, könne seinen oder ihren Vorsorgebevollmächtigten auch per Vereinbarung damit beauftragen, nach dem Tod einen bestimmten Anteil aus dem Vermögen an die gemeinnützige Organisation zu überweisen.

Wichtig ist auch, den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis zu kennen: Erben treten automatisch die Rechtsnachfolge an und übernehmen damit auch Verbindlichkeiten oder Schulden. Sie müssen den Nachlass des oder der Verstorbenen abwickeln, den Haushalt auflösen, sich um die Beisetzung kümmern, Sparkonten und Geldanlagen kündigen. Falls es mehrere Erben gibt, müssen diese sich untereinander abstimmen. All das ist mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden.

Vermächtnisnehmer haben all diese Pflichten nicht. Sie erhalten lediglich das, was im Testament für sie vorgesehen ist, also einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder Ähnliches. „Wer einem kleinen Verein etwas hinterlassen möchte, ist deshalb mit einem Vermächtnis meist besser beraten“, sagt Maus-Gebauer. Aus diesem Grund ist es auch bei Summen unterhalb von 10.000 Euro besser, sie zu vermachen und nicht zu vererben. „Sonst könnte es sein, dass die Kosten, die den Erben entstehen, die geerbte Summe übersteigen“, gibt Maus-Gebauer zu bedenken.

Ein Vermächtnis ist auch hilfreich, um potenzielle Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden. „Wenn die anderen Erben einer Erbengemeinschaft ebenfalls gemeinnützige Organisationen sind, dann funktioniert die Zusammenarbeit bei der Abwicklung in der Regel recht gut“, sagt Quiring. Schwieriger könne es werden, wenn die anderen Erben zum Beispiel Angehörige seien. Denn eine Erbengemeinschaft muss sich stets einigen, alle Entscheidungen einstimmig treffen – egal, ob die eine 50 Prozent erbt und der andere nur 10 Prozent. „Zudem haben Angehörige eine persönlichere Beziehung zum Nachlass und sehen das Ganze weniger nüchtern als gemeinnützige Organisationen, da gibt es einfach mehr Konfliktpotenzial.“

Wegweiser

Es gibt gute Gründe, den letzten Willen zeitig zu formulieren. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Insbesondere in Patchworkfamilien oder bei Singles ohne eigene Kinder führt dies häufig zu unerwünschten Überraschungen. Orientierung gibt die Verbraucherzentrale mit mehreren Wegweisern. Das „Handbuch Testament“ etwa erklärt nicht nur die Grundzüge des Erbrechts, sondern zeigt auch, wie sich ein Testament gestalten lässt, sodass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend weitergegeben wird. Für welche Vermögensgegenstände sind die Weichen für die Übertragung zu stellen? Was sehen die gesetzlichen Regelungen vor? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Diese Fragen beantwortet der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“. Wenn man sich schon mal den akuten Finanzfragen im Alter widmet, lohnt auch ein Blick in den Ratgeber „Rente in Sicht“. Er stellt Rentenarten und den Weg zur Antragstellung verständlich vor. Außerden steht darin, was die persönliche Renteninformation aussagt, wo sich Rentenlücken auftun können und wie die eigene Finanz­strategie für einen auskömmlichen Ruhestand ausgerichtet werden kann.

shop.verbraucherzentrale.de

Carmen Maus-Gebauer rät deshalb, im Testament die Verfügungen sehr klar niederzuschreiben. „Klarheit meint hier, nur einen Erben und lieber mehrere Vermächtnisnehmer mit genauen Anteilen zu benennen. Der Erbe kümmert sich um die Nachlassauflösung, die anderen erhalten jeweils einen gleich großen Anteil als Vermächtnis.“ Wer den Erben für seine Arbeit belohnen möchte, könne einen Bonus in Höhe eines bestimmen Vermögenswertes bestimmen.

Generell sei es gut, frühzeitig ein Testament aufzusetzen und es gegebenenfalls anzupassen, wenn sich die Umstände im Leben verändern, so Maus-Gebauer. „Experten raten, immer die kommenden zehn Jahre in den Blick zu nehmen und das Testament diesen Gegebenheiten anzupassen.“ Eine Testamentsspende solle man hingegen besser erst dann einplanen, wenn die eigenen Kinder aus dem Gröbsten raus seien, das Haus abbezahlt sei und man beruflich Fuß gefasst habe, rät Quiring. „Vorher sollte man sich komplett auf die Absicherung der Familie konzentrieren. Wenn man aber zum Beispiel kurz vor der Rente steht und etwas Vermögen aufgebaut hat, kann man sich überlegen, wen man zum Beispiel aus der Familie bedenken möchte und wie viel Geld für den guten Zweck übrigbleiben würde.“

Wer einer gemeinnützigen Organisation etwas hinterlassen will, sollte besser keine konkreten Projekte benennen, denen das Geld zugute kommen soll. „Es kann sein, dass diese zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits abgeschlossen sind oder keine Relevanz mehr haben“, sagt Quiring. „Bezogen auf die Deutsche Herzstiftung ist es dann zum Beispiel besser, allgemein die Herzinfarkt-Forschung zu nennen als ein bestimmtes Forschungsprojekt.“ Zudem ist es sinnvoll, einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens (Erbquote) einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen und nicht eine festgelegte Summe. „Steht im Testament ein fester Betrag, kann es ja sein, dass der zum Zeitpunkt des Erbfalls gar nicht mehr dem Vermögen entspricht, etwa weil die eigene Pflege sehr viel Geld gekostet hat“, erläutert Quiring. Stattdessen solle man lieber eine Erbquote von zum Beispiel 20 Prozent des Vermögens für eine gemeinnützige Organisation vorsehen.

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen