Nach dem Schönefeld-Debakel: Ausnahme-Lärm in Tegel
Der Senat will bis Oktober mindestens 150 Flüge in den frühen Nachtstunden erlauben. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern - und damit, dass sie Erfolg haben.
Auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung könnte neben der politischen Auseinandersetzung eine juristische hinzukommen: Mithilfe von Ausnahmegenehmigungen will sie nach der verschobenen Eröffnung des Flughafens in Schönefeld die Umsetzung des neuen Flugplans von Tegel ermöglichen. Experten rechnen mit Klagen von Anwohnern – und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens.
Der Anwalt Frank Börmann, der Hunderte lärmbetroffene Bürger in Schönefeld bei ihrer Klage gegen Nachtflüge vertreten hat, geht davon aus, dass diese Erfolg haben könnten: „Ausnahmegenehmigungen sind für einzelne Flüge gedacht. Die Umsetzung eines regulären Flugplans ist keine Ausnahme.“
Folgen nicht abwälzen
Kritik gibt es auch von der Opposition. „Die Folgen der BER-Fehlplanung dürfen nicht auf die schon jetzt vom Lärm betroffenen Menschen abgewälzt werden“, sagte der Linken-Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich am Donnerstag. Ähnlich hatten sich zuvor schon die Berliner Grünen geäußert.
Am Mittwoch hatte die Deutsche Flugkoordination, zuständig für die Vergabe von Start- und Landerechten, erklärt, alle vom neuen Flughafen geplanten Flüge könnten „ohne nennenswerte Zeitverschiebung“ von Tegel und Schönefeld (alt) stattfinden. Dazu sei nur noch die Zustimmung der Senatsverwaltung nötig. Schon am Abend sollten die neuen Abflugzeiten bestätigt werden. Doch das ist nur möglich, wenn das Nachtflugverbot in Tegel aufgeweicht wird. Dieses gilt dort von 23 bis 6 Uhr, am neuen Flughafen wären es zwei Stunden weniger gewesen. Eine generelle Verkürzung ist ein aufwendiger Verwaltungsakt und könnte Monate dauern, weil dabei auch betroffene Anwohner angehört werden müssen. Deshalb haben die betroffenen Fluggesellschaften Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Senatsverwaltung gestellt.
Diese bestätigte am Mittwoch, dass sie im Zeitraum bis Oktober 150 Flüge in den frühen Nachtstunden für „genehmigungsfähig“ halte – sie liegen hauptsächlich zwischen 23 und 23.15 Uhr. Strittig sind allerdings rund 30 Flüge in den frühen Morgenstunden, rund die Hälfte davon an Sonntagen. Die Senatsverwaltung will nächste Woche bekannt geben, ob diese Flüge genehmigt werden.
Leser*innenkommentare
Volker
Gast
Flughäfen gehören in dünn besiedelte Gebiete und nicht in Städte. (Anbindung mit ICEs o.ä.) Nachflüge gehören grundsätzlich verboten und Flugbenzin mit erhöhtem Mehrwertsteuersatz (25%?) besteuert. Ausserdem sollten Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber für die Folgekosten ihres Tuns aufkommen müssen. (Ersatz von Krankheitskosten an die Krankenkassen.)
Feuerstein
Gast
@Tim Leuther:
völlig korrekt. Und schlimmer sind noch die schmierigen kleinen Winkeladvokaten, die Klagen in Tegel wie auch in Schönefeld anheizen und (im übrigen unabhängig vom eigenen Erfolg) immer dabei verdienen.
Tim Leuther
Gast
@tca
Wenn der BBI fertig ist, dann hat der Bund, Berlin und Brandenburg für die Tegler ein milliardenschweres Lärmverlagerungsprogramm gebaut. Darauf hatten die Tegler übrigends kein Anspruch. Jetzt das Programm noch Teurer zu machen, in dem man klagt ist dreist.
Ein sehr Enger freund von mir wohnt in der Einflugschneise, bei ihm sind die Flieger richtig tief. Er hat damit keine Probleme. Überhaupt hört man aus der Gegend kaum beschwerden. Aber weil es fürs klagen Kohle gibt, macht man es natürlich. Genauso wie Hertha eingefallen ist, das Sie abgestiegen sind, wegen den Düsselfans...
Deshalb bin ich kein Schwein, obwohl ich da nicht wohne!
Grüße Tim Leuther
http://erleutherung.blogspot.de/
Karin Haertel
Gast
Dieser Senat ist eine Witzfigur, denn die Fluggesellschaften machen was sie wollen. Oder kann man mir vielleicht mal erklaeren warum seit dem 21.5. taeglich nachts um 3 Uhr und am 26.5 nachts um 1.11 Uhr in Tegel gelandet wird?
tca
Gast
@Tim Leuther
Soetwas dürfen Sie nur schreiben, wenn Sie selbst in der Einflugschneise von Tegel wohnen.
Ansonsten sind Sie das Schwein.
tca
Gast
@Tim Leuther
Soetwas dürfen Sie nur schreiben, wenn Sie selbst in der Einflugschneise von Tegel wohnen.
Ansonsten sind Sie das Schwein.
Fam. Wegner Mahlow
Gast
Nicht nur das der Steuerzahler für die unfähige Planung dieser Politiker aufkommen muß. Jetzt müssen die ohnehin schon gebeutelten Bürger noch mehr Lärm von der Fehlplanung dieser Hohlköpfe ertragen. Laßt die Politiker in der Einflugschneise wohnen und "sich aufopfern", lasst sie ihre Fehler mit ihrem Geld bezahlen.
Tim Leuther
Gast
Wir sind alle Berlin. Wenn jetzt noch nicht einmal die Leute bisschen zu bisschen späterer Uhrzeit ein paar Fliegerchen aushalten welche dafür später mit kompletter Fluglärmbefreiung belohnt werden, dann ist klar warum Berlin in der finanziellen Lage ist, in der es ist.
Ein Staat und ein Bundesland, funktioniert nicht ohne ein minimum an patriotismus. Die Entschädigungen werden Wowi ja nicht vom Gehalt abgezogen. Sondern von eurer Kita, eurer Schule, eurer Schlaglochentfernung, eurer BVG!
Wer jetzt klagt ist schon ein Schwein.