Nach dem EGMR-Urteil für Altenpflegerin: Kein "Sorry" für ihre Entlassung
Trotz Urteils des Menschenrechtsgerichtshofs sieht der Senat keine Verantwortung im Fall der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch. Vivantes bietet Gespräch an.
Der Senat will sich nicht für eine Wiederanstellung der gekündigten Altenpflegerin Brigitte Heinisch einsetzen. Zwar bedauere er, dass der Gerichtsprozess so lange gedauert habe und sie physisch und psychisch geschädigt worden sei, sagte Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke) am Freitag der taz. Offiziell entschuldigen für das erlittene Unrecht will er sich bei ihr jedoch nicht.
Heinisch war 2005 von ihrem Arbeitgeber, einem Vivantes-Altenpflegeheim, fristlos gekündigt worden, nachdem sie auf Missstände bei der Pflege der SeniorInnen aufmerksam gemacht und eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte. Ihre Klage gegen die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht abgewiesen. Heinisch ging vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der stellte am Donnerstag fest, dass die BRD ihr Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausreichend geschützt habe (taz berichtete).
Der EGMR verpflichtete die Bundesregierung, der Pflegerin 15.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Im Interview mit der taz forderte Heinisch zudem eine Entschuldigung durch den Senat und die Rücknahme ihrer Kündigung. Dem könne der Senat nicht nachkommen, so Hoff: Das Land Berlin habe als Eigentümer von Vivantes "keine Weisungskompetenz in Personalfragen". Er gestand aber ein, dass die Vertreter des Senats im Aufsichtsrat des Unternehmens versäumt hätten, die "Unternehmenskultur zu ändern".
Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, hält es für "eine sehr merkwürdige Reaktion, dass der Senat sich so äußert". Es sei "völlig unstrittig", dass Heinisch etwas aufgedeckt habe, "was nicht in Ordnung war". Die Verantwortung für diese Zustände liege beim Land. Sich da mit einer Formfrage herauszureden, sei "unerhört".
Vivantes-Sprecherin Kristina Tschenett erklärte: "Sollte Frau Heinisch eine Wiedereinstellung wünschen, werden wir ihr ein Gespräch anbieten." Das sei kein Schuldeingeständnis, die Geschäftsführung habe bei der Kündigung nach "bundesweit geltendem Recht" gehandelt. Nach dem Urteil des EGMR müsse der Fall aber "in einem anderen Licht" betrachtet werden.
Überwiegend wird das Gerichtsurteil positiv aufgenommen. "Ein wichtiges Signal für die Branche" nennt es Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. PflegerInnen mache das Urteil Mut, selber Missstände zu kritisieren. Die Politik sei aufmerksamer geworden, nicht zuletzt durch den Fall der gekündigten Pflegerin. Auch Staatssekretär Hoff begrüßt das Urteil grundsätzlich: Es sei eine Grundsatzentscheidung, die deutsches Recht prägen werde und in öffentlichen Unternehmen Anwendung zu finden habe.
Nach Auskunft der AOK haben Berlins Pflegeheime bei jüngeren Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überwiegend gute bis sehr gute Noten bekommen. Auch in dem Haus, wo Heinisch arbeitete, seien die Mängel mittlerweile behoben, so die Vivantes-Sprecherin. In Berlin gibt es 290 stationäre Pflegeeinrichtungen, die regelmäßig geprüft werden. Seit 2007 sind Altenheime durch Bundesrecht verpflichtet, über ihre Leistungen und Prüfungsergebnisse zu informieren.
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