piwik no script img

Nach Polizistenmorden von KuselHafturteil ist rechtskräftig

Andreas S. erschoss zwei Polizisten bei einer Kontrolle und wurde dafür wegen Doppelmordes verurteilt. Die Revision hat der Bundesgerichtshof nun verworfen.

An dieser Landstraße bei Kusel wurden die beiden Polizisten im Januar 2022 erschossen Foto: Christof Mattes/imago

Karlsruhe dpa/afp/taz | Anderthalb Jahre nach den tödlichen Schüssen auf eine Polizistin und einen Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz ist der Täter Andreas S. rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Freitag mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom November verworfen habe. Das Landgericht hatte S. des zweifachen Mords schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 117/23)

Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Der BGH fand keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten in dem Urteil, wodurch es rechtskräftig wird. Eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren gilt damit als nahezu ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann laut dem Richterspruch eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Verteidigung hatte für „gerechtes Urteil“ plädiert

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt – daher liege eine besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für „ein gerechtes Urteil“ plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat „kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge“. Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, sprach das Landgericht Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig. Es sah aber von einer Strafe ab, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei „erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe“ gewesen, hieß es damals.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!