Nach Londoner Krawallen: Zwölfjähriger zu Knast verurteilt
Als er während der Krawalle in London ein Schaufenster eintrat, was er elf Jahre alt. Mit zwölf Jahren gestand er die Tat. Der jüngste Gewalttäter muss nun dafür büßen.
LONDON afp | Wegen seiner Beteiligung an den Jugendkrawallen in Großbritannien vor gut einem halben Jahr muss ein Zwölfjähriger sechs Monate in eine Jugendstrafanstalt.
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, gestand der Junge vor Gericht, während der tagelangen Ausschreitungen im vergangenen August in London ein Schaufenster eingetreten zu haben.
Zur Tatzeit war er erst elf Jahre alt. Er war der jüngste Verdächtige, der sich im Zusammenhang mit den gewalttätigen Protesten vor Gericht verantworten musste. Er war mit Hilfe von Überwachungskameras identifiziert und im Februar festgenommen worden.
Auslöser der Unruhen in mehreren britischen Großstädten war der Tod eines 29-Jährigen bei einem Polizeieinsatz. Fünf Menschen starben während der Krawalle, hunderte Läden wurden geplündert. Zugleich entlud sich bei den Protesten die Wut der Jugendlichen über die Sozialkürzungen der Regierung.
Leser*innenkommentare
Kaboom
Gast
@Steuerzahler
Möglicherweise war dieses Urteil im Sinnes des "gesunden Volksempfindens". Im "Sinne des Volkes" ist dieses Urteil ganz sicher nicht.
Norbert
Gast
Auch bei uns gibt es glücklicherweise geschlossene Heime für Intensivtäter, die noch nicht strafmündig sind. Da kann dann durchaus ein einzelner Vorfall das Fass zum Überlaufen bringen. Ohne genauere Informationen über den Täter, diese Tat und die Vorgeschichte, sowie Informationen über das englische System ergibt der Artikel wenig Sinn. Aber offenbar möchte er auch auf den Satz reduziert werden : "In England kommt Kind kommt in Knast"
Steuerzahler²
Gast
Sehr schlecht. Das ist kein Urteil im Sinne des Volkes.
(Na, wer hat nun Recht? Derjenige, der mehr Steuern zahlt? )
Dan
Gast
Genau richtig, hier werden Menschen getötet für 20Cent und kriegen Bewährung weil es unverhältnismäßig ist....
kroete
Gast
In einer konsumorientierten Medienwelt bleibt die Vermittlung von menschlichen Werten immer häufiger auf der Strecke.
Kinder nehmen oft Gewalt als legitimes Mittel zum Zweck wahr und lernen somit ein Verhalten, das sie bei uns ab dem 14. Lebensjahr strafmündig macht.
Dass Kinder unterhalb dieser Altersgrenze auch kriminell sein können und jegliche Verbrechen begehen können, ist Realität.
Die Frage ist, ob Wegsperren die richtige Intervention ist, um erzieherisch einzuwirken, da sie in Gesellschaft mit anderen Straftätern schnell eine kriminelle Identität entwickeln können.
Verantwortliche Erziehungsinstanz bleibt das Elternhaus, das einbezogen werden muss, um eine nachhaltige Verhaltenänderung zu vermitteln.
Den Erziehungsauftrag bequem an den Staat zu delegieren, ist für mich der Holzweg, so daß ich fast dazu tendiere, die Eltern von straffälligen Kindern durch Haftstrafe an ihre Verantwortung zu erinnern, während die Kinder in pädagogischen Einrichtungen ein Unrechtsbewußtsein entwickeln sollten.
D.J.
Gast
6 Monate Knast für einen 12j. wegen eines Schaufensters ist schon Wahnsinn. Ein anderes Extrem ist aber, dass in D ein 13jähriger rauben und zuschlagen kann wie er will (Morde kommen in dem Alter zum Glück kaum vor, zuweilen aber Vergewaltigungen) und in keiner Weise belangt werden kann.
Steuerzahler
Gast
Sehr gut. Endlich gibt es mal Urteile im Sinne des Volkes!