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NSU-ProzessGericht setzt Frist für letzte Beweisanträge

MÜNCHEN | Das Oberlandesgericht München hat den Beteiligten im NSU-Prozess eine letzte Frist für Beweisanträge gesetzt. Bis zum 14. März haben die Parteien nun dafür noch Zeit. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer wegen der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds dauere inzwischen mehr als 350 Verhandlungstage an, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es möglich sei, zu spät eingereichte Hilfsbeweisanträge „wegen des Verdachts der Verschleppungsabsicht“ abzulehnen.

Zuvor hatte das Gericht auf Antrag eines Nebenklägers ein letztes Beweisstück gesichtet – ein Drehbuch des zynischen NSU-Bekennervideos – und dann andere Anträge abgelehnt. Der Richter sagte, nunmehr seien „keine Anträge der Prozessbeteiligten mehr zu entscheiden, da diesen entweder nachgegangen wurde oder sie abschlägig beschieden wurden“. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an der meist rassistisch motivierten Serie von zehn NSU-Morden angeklagt. (dpa)

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