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NSU-ProzessSchon wieder ein Befangenheitsantrag

MÜNCHEN | Im Münchner NSU-Prozess hat der mitangeklagte Ralf Wohlleben erneut die Ablehnung des Gerichts wegen "Besorgnis der Befangenheit" beantragt. Sein Verteidiger begründete den Vorstoß am Mittwoch mit der Art und Weise, wie der Senat zwei Anträge Wohllebens auf Aussetzung des Verfahrens und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt habe. Der Befangenheitsantrag richtete sich gegen alle fünf Richter des Senats. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. (dpa)

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