NSU-PROZESS : Carsten S. lehnt Fragen anderer Anwälte ab
MÜNCHEN | Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat der Angeklagte Carsten S. für Fragen der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben Bedingungen gestellt. Nur falls Wohlleben, so wie er selbst, Angaben zu seiner Person und zur Sache mache sowie Nachfragen zulasse, werde sein Mandant den Wohlleben-Verteidigern antworten, sagte der Verteidiger von Carsten S. gestern. Die Wohlleben-Verteidiger wiesen diese Forderung mit der Aussage, sie ließen sich nicht erpressen, zurück. Der inzwischen geständige S. begründete seine Forderung nach einer umfassenden Aussage des früheren NPD-Funktionärs Wohlleben damit, ihm gehe es um eine „Waffengleichheit“. Es gehe darum, „dass ich mich nicht nur hier nackig mache, sondern er auch“. (afp)