: NS-Verfahren eingestellt
■ Gutachten: SS-Rottenführer nicht mehr verhandlungsfähig
Hannover Das Landgericht Hannover hat eines der längsten und teuersten NS-Verfahren gegen den ehemaligen SS-Rottenführer Heinrich Niemeier (73) nach 18 Jahren und drei Millionen Mark Gerichtskosten eingestellt. Das Schwurgericht beruft sich in seiner Entscheidung auf ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten, nach dem Niemeier wegen zahlreicher altersbedingter Krankheiten verhandlungsunfähig sei.
Niemeier wird vorgeworfen, im Januar 1945 als Bewacher eines Evakuierungsmarsches aus dem Auschwitz-Nebenlager „Janina-Grube“ zehn jüdische KZ-Häftlinge erschossen zu haben. Bis heute konnte Niemeier die Tat nicht eindeutig nachgewiesen werden. Niemeier war 1979 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, der Bundesgerichthof hatte das Urteil jedoch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen. Darauf war das Verfahren 1981 neu aufgerollt, nach zehn Jahren aber wegen falscher Auswahl der Schöffen eingestellt worden.
1992 ordnete das Oberlandesgericht Celle ein neues Hauptverfahren an, das jetzt eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat inzwischen Beschwerde gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Celle einglegt. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen