: NRW: Bildungsurlaub rechtens
Düsseldorf (taz) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände gegen das nordrhein–westfälische Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zurückgewiesen. Das Gesetz gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, sich fünf Arbeitstage im Kalenderjahr zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - bei Fortbestand des Lohn– und Gehaltsanspruchs - freistellen zu lassen. Die Arbeitgeber in NRW hatten das 1984 vom Landtag beschlossene Gesetz mehr oder wenig offen boykottiert. Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Manfred Dammeyer, wertete die Karlsruher Entscheidung „als Sieg“ und forderte die Arbeitgeber auf, „endlich den Arbeitnehmern ihren gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Freistellung zu gewähren“. FORTSETZUNG VON SEITE 1
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