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NPD darf in Stadthalle

Göttingen (taz) - Die Stadt Göttingen ist laut einer Eilentscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes verpflichtet, der NPD mitzuteilen, an welchen Wochenenden im Frühjahr 1987 städtische Hallen für einen Landesparteitag der rechtsradikalen Partei zur Verfügung stehen. Da der Parteitag die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und Gegendemonstrationen auslösen könne, wollte die Stadtverwaltung die geplante Veranstaltung nicht in kommunalen Gebäuden erlauben. Die Stadt will das Urteil akzeptieren und keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Eine Reihe von Organisationen hat Proteste gegen das NPD–Treffen angekündigt.

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