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NPD-VerbotsverfahrenVerfassungsgericht urteilt am 17. Januar

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht will am 17. Januar 2017 verkünden, ob die rechtsextreme NPD verboten werden muss. Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Den Verbotsantrag hatte der Bundesrat gestellt. Die Länderkammer ist der Ansicht, die NPD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen, und führte dazu in der mündlichen Verhandlung im Februar zahlreiche Äußerungen von Parteifunktionären an. Ein erster NPD-Verbotsantrag scheiterte 2003. (afp)

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