piwik no script img

NPD-Anwalt ausgeschlossen

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat den NPD-Anwalt Horst Mahler ausgeschlossen. Nach Angaben des Vorstandes votierte am Freitagabend eine „überwältigende Mehrheit“ gegen den früheren Anwalt der Rote Armee Fraktion, der zuletzt mit rechtsextremistischen Ansichten für Aufsehen gesorgt hatte. Mahler habe „mit seinen antisemitischen und faschistischen programmatischen Äußerungen die Basis eines selbstverständlichen menschlichen Grundkonsens verlassen“, heißt es in einer Erklärung. Bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen stimmten 124 Anwälte für den Rauswurf. Die Tätigkeit von Mahler als Anwalt wird durch diese Entscheidung nicht berührt. Mahler, der im August der NPD beigetreten war, hatte sich auf seiner Homepage für Erschießungen von Drogenbesitzern ausgesprochen. DPA

bericht SEITE 6

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen