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Archiv-Artikel

NEUE STEUERREGELUNG BESCHLOSSEN Rückenwind für Dienstfahrräder

Von ced

BERLIN | Vom Arbeitgeber bezahlte Fahrräder für Angestellte werden rückwirkend ab 2012 steuerlich mit Dienstwagen gleichgesetzt. Das haben die Länderfinanzminister beschlossen. Bisher konnten Firmen nur Kraftfahrzeuge für Angestellte steuerlich absetzen. Diese müssen Dienstwagen monatlich zu einem Prozent des Preises versteuern, um sie auch privat zu nutzen. Durch den Erlass gilt das auch für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Das Potenzial ist groß: Laut Statistischem Bundesamt sind 45 Prozent aller Arbeitswege kürzer als zehn Kilometer. (ced)

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