NAHVERKEHR VERSPÄTET : In Bayern entschädigt
Bahnkunden in Bayern erhalten als Erste bundesweit ab 1. Mai ein einklagbares Recht auf Entschädigung bei Verspätungen im Nahverkehr. Das vereinbarte DB Regio mit sechs anderen Eisenbahnfirmen. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde am Zielbahnhof erhalten Kunden einen Gutschein über 25 Prozent des Preises. (dpa)