NACHHILFE : Jobcenter muss länger zahlen
DORTMUND | Ein Jobcenter darf die Übernahme von Nachhilfekosten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht einfach zeitlich begrenzen. Entscheidend ist der konkrete Förderungsbedarf für das jeweilige Kind, entschied das Sozialgericht Dortmund. Es verurteilte das Jobcenter Märkischer Kreis, einer Realschülerin die Mathenachhilfe für ein komplettes Schulhalbjahr zu bezahlen. Das Jobcenter hatte es abgelehnt, die Kosten einer Mathematiknachhilfe von monatlich 78 Euro länger als zwei Monate zu übernehmen. (epd)