: Mutter im religiösen Wahn verletzt
Die lebensgefährlichen Stichverletzungen ihrer 47jährigen Mutter sind einer 21jährigen russischen Musikerin wegen Schuldunfähigkeit nicht angelastet worden. Das Landgericht ordnete wegen des versuchten Totschlags die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wurde aber auf Bewährung ausgesetzt, weil die gerichtsmedizinische Gutachterin bei entsprechender medizinischer Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausschloß. Die vor zwei Jahren mit ihren Eltern ausgesiedelte Frau hatte am 11. April in der Spandauer Wohnung zu einem Messer gegriffen und zugestochen, weil sie den Willen Gottes umsetzen wollte. Die Mutter konnte durch eine Notoperation gerettet werden.
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