: Musterklage für Stromwechsler
MÜNCHEN dpa ■ Ein Musterprozess soll jetzt die Rechtmäßigkeit von Gebühren beim Wechsel des Stromversorgers klären. Das bayerische Landeskartellamt hatte den Stadtwerken Bad Tölz eine Wechselgebühr von gut 90 Mark untersagt. Die Stadtwerke kündigten Beschwerde beim OLG München an. Dabei handle es sich um einen Musterprozess, den fünf Stromversorger führen wollen. Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums behindert die Gebühr den Wettbewerb und schadet den Verbrauchern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen