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Archiv-Artikel

in kürze KEINE RENTENERHÖHUNG Musterklage abgelehnt

Der Ausfall der Rentenerhöhung im Jahr 2004 ist nicht verfassungswidrig, entschied das Sozialgericht Dresden gestern nach einer Musterklage. Zwar sei in das Eigentumsrecht der Rentner eingegriffen worden, die Regelung habe aber der „Stabilisierung“ der Beiträge gedient und sei gerechtfertigt (Az.: S 19 RA 1361/04). (epd)