: Multikultur und Turnunterricht
„Es darf nicht ausschließlich in administrativen Kategorien entschieden werden.“ Mit diesen Worten nahm gestern die Senatorin für Kultur und Ausländerintegration zu dem Verwaltungsgerichtsverfahren um die Teilnahme einer islamischen Schülerin am Turnunterricht Stellung. Gerade wegen der „konflikthaften Verschränkung der Grundrechte Religionsfreiheit und Elternrechte“ sei pädagogische Sensibilität vonnöten, um nicht die Kinder zu Opfern solcher Konflikte werden zu lassen. taz
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