„Münchner Kessel“

■ Bayern soll sich entschuldigen

München (AFP) – Im Prozeß wegen der Einkesselung friedlicher Demonstranten beim Münchner Wirtschaftsgipfel der sieben führenden Industrienationen (G 7) hat das Landgericht München am Montag einen Vergleich angeregt. Eine gütliche Einigung sei die „bessere bayerische Art als das, was andere Herren für die bayerische Art halten“, begründete Richter Eberhard Heiss seinen Vorschlag. Er spielte damit auf einen Ausspruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Max Streibl (CSU) an, der den brutalen Polizeieinsatz am 6. Juli 1992 als „bayerische Art hinzulangen“ heruntergespielt hatte. Von den 500 Demonstranten, die damals stundenlang eingekesselt worden waren, verlangen 126 Schmerzensgeld zwischen 150 und 1.500 Mark vom Freistaat. Ihre AnwältInnen wären zu einem Vergleich bereit, fordern aber gleichzeitig eine Entschuldigung für das damalige Kesseltreiben. Beide Parteien haben nun Bedenkzeit bis 31. Januar.

Heiss schlug vor, statt den einzelnen Demonstranten Schmerzensgeld zu zahlen, sollte Bayern insgesamt 18.000 Mark der Jugoslawien-Hilfe stiften sowie die Gerichtskosten übernehmen. Gleichzeitig regte er an, die Entschuldigung lediglich auf die „Nachteile während des Transports der Demonstranten zum Polizeipräsidium und während ihres dortigen unfreiwilligen Aufenthalts zu beschränken“. Eine pauschale Entschuldigung hatte der Anwalt des Freistaats zuvor abgelehnt: Er „persönlich“ ziehe in diesem Fall ein negatives Urteil der Zivilkammer vor.

Vor dem zweiten Prozeßtag hatte die Kammer mehr als zwei Monate Zeit, sich drei Videoaufzeichnungen der Demonstration zum Gipfel-Auftakt anzuschauen. Daraufhin wies sie die Darstellungen der Polizei zurück.