: Müllgebühren sind nicht Landesrecht
Bremen (taz) – Nach einem Urteil des Verwaltungsgesetzes verstoßen die Bremer Müllgebühren gegen Landesrecht. Dieses schreibe vor, dass die Stadtgemeinde durch ihre Gebührengestaltung die Vermeidung von Abfall fördern müsse. Stattdessen halten die BEB mehr Leerungen vor, als die meis-ten BremerInnen in Anspruch nähmen. Bereits in der mündlichen Verhandlung (die taz berichtete) war erörtert worden, dass dies nicht zur Müllvermeidung animiere. Damit bekam eine Bremerin Recht, die die 96er und 97er Gebührenbescheide angefochten hatte.
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