: Mühlfenzl vergleicht sich mit Hildebrandt
Berlin (epd) — Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Vizeintendanten des Funkhauses Berlin, Jörg Hildebrandt, und dem Ex-Rundfunkbeauftragten für die neuen Bundesländer, Rudolf Mühlfenzl, ist durch einen Vergleich beigelegt worden. Der Rundfunkbeauftragte war in erster und zweiter Instanz unterlegen und hatte Revision gegen das Urteil beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Vor der Festlegung eines Verhandlungstermins stimmte er nunmehr einem Vergleich zu. Anlaß für den Rechtsstreit war die Abberufung des Intendanten-Vizes durch Mühlfenzl, weil Hildebrandt öffentlich gegen die „Abwicklung“ des DDR-Rundfunks und personalpolitische Entscheidungen Mühlfenzls protestiert hatte.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen