: Moral der Truppe durch Kiffen gefährdet
■ Cannabis-Konsum führt zu Degradierung
Berlin (dpa) – Kiffende Soldaten können nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts degradiert werden. Dies gilt besonders dann, wenn Vorgesetzte untergebene Kameraden dazu anstiften. „Der strafbare Erwerb und der Genuß von Haschisch durch Soldaten beschwören erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen und die Einsatzbereitschaft der Truppe herauf“, heißt es in der jetzt veröffentlichten Entscheidung.
Zu Gericht kam der Fall eines Stabsunteroffiziers, der „wiederholt sowie mit steigender Intensität“ Haschisch erworben und zum Teil mit zwei untergebenen Soldaten konsumiert hatte. In erste Instanz war gegen den Offizier ein zweijähriges Beförderungsverbot verhängt worden. Das Bundesverwaltungsgericht verschärfte nun das Urteil. Eingehend beschäftigen sich die Bundesrichter mit den Gefahren der Cannabis-Droge. Diese seien zwar noch nicht abschließend erforscht, aber eine Reihe neuer wissenschaftlicher Untersuchungen habe zu dem Ergebnis geführt, „daß der Genuß ... vor allem in ungewohnten Situationen die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit herabsetzt und die Raumzeitorientierung beeinträchtigt“. Die Richter betonen, ihr Urteil stehe im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1994 über die Frage der Bestrafung des Haschisch-Konsums. Darin habe das Verfassungsgericht die Strafbarkeit der Einfuhr, der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes von Cannabis-Produkten für verfassungsgemäß erklärt. Lediglich der Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch sei straffrei. (Az.: 2 WD 24/94)
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