: Moos in Luxemburg, Banker im Knast
■ Zwei Mitarbeiter der Dresdner Bank wurden verhaftet
Frankfurt/Main (taz) – In Deutschland blamieren sich Unternehmen bei der Inszenierung von Imagekampagnen gleich reihenweise: Kaum erholt sich Shell von dem Brent-Spar-Debakel, war die Deutsche Telekom mit der Panne vom Neujahrstag dran, und nun hat es die renommierte Dresdner Bank erwischt. Auf richterliche Anordnung hin wurden zwei leitende Angestellte der Bank in Koblenz in U-Haft genommen, während die Bank mit dem grünen Band der Sympathie in diesen Tagen im TV penetrante Lobeshymnen auf ihre zuverlässigen, sachkundigen und treuen MitarbeiterInnen absingen läßt.
Wegen „Verdunkelungsgefahr“ verhaftet wurden am Mittwoch der Koblenzer Filialdirektor der Dresdner Bank und der Leiter der Auslandsabteilung. Wie der Leiter der Staatsanwaltschaft in Koblenz, Norbert Weise, mitteilte, werden beide Personen „dringend verdächtigt“, aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben.
Bereits Anfang Dezember 1995 war die Filale der Dresdner Bank in Koblenz von Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht worden. Zum Verhängnis wurde den beiden Bankern letztendlich aber das umfassende Geständnis eines Im- und Exporteurs für Naturdärme aus Ransbach-Baumbach im Westerwald, den Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft nach intensivem Aktenstudium in die Mangel genommen hatten. Der Mann konnte – offenbar mit aktiver Unterstützung der beiden Mitarbeiter der Dresdner Bank – Millionenbeträge an der Steuer vorbei nach Luxemburg transferieren und wurde deshalb gleichfalls verhaftet. Der reuige Sünder hat seine Steuerschuld von rund 2,5 Millionen Mark bereits erstattet, offenbar ganz locker vom Knasthocker. Das jedenfalls behauptete sein Anwalt Rudolf Schwaderlapp.
Tiefer im Schlamassel sitzen die Banker. Immerhin hat die Zentrale der Dresdner in Frankfurt inzwischen ihren „zuverlässigen, sachkundigen und treuen Mitarbeitern“ die Zahlung einer Kaution in Aussicht gestellt. Zugleich baute die Bank weiteren Spekulationen vor: Nicht vergleichbar sei der Fall in Koblenz mit anderen Ermittlungsverfahren gegen die Bank und ihre Kunden.
Die „anderen Ermittlungsverfahren“ richten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf gegen 8.000 Kunden der Dresdner Bank im gesamten Bundesgebiet, die ebenfalls Erträge aus Geldern, die sie über Filialen der Dresdner Bank in Luxemburg deponierten, nicht versteuert haben sollen. Weitere umfangreiche Ermittlungsverfahren laufen gegen Kunden der Commerzbank und anderer Banken, in deren Verlauf republikweit diverse Bankfilialen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft durchsucht wurden.
Alles die gleichen Fälle? Es gibt einen gewaltigen Unterschied: Aufgrund der konkreten Beschuldigungen des Unternehmers aus dem Westerwald gegen die beiden Dresdner-Bank-Mitarbeiter kann sich eine Staatsanwaltschaft erstmals auf konkrete Verdachtsmomente über die aktive Mithilfe von Bankangestellten bei der Verschiebung von Geldern stützen. Denn nur der Nachweis, daß Bankangestellte vorsätzlich und in Kenntnis der Strafbarkeit ihrer Tat handelten, reicht zu einer Anklageerhebung wegen Beihilfe zu einer Straftat aus. Der schlichte Hinweis auf Anlagemöglichkeiten im Ausland ist dagegen nicht einmal ein hinreichender Grund für die Einleitung von Ermittlungsverfahrens gegen die Kundenberater einer Bank. Klaus-Peter Klingelschmitt
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