Moneta Alters-Einkünfte-Gesetz : Rürup von der Bütt
Seit dem 1. 1. 2005 schmeißt unsere Regierung neue Kamellen ins Volk. Nach dem Willen der Rürup-Kommission haben wir nun ein Drei-Schichten-Modell, das unsere Rente sichern soll. Bestehend aus einer Basisversorgung, der Zusatzversorgung und einer Kapitalanlage. Zur ersten Schicht, der Basisversorgung, zählt neben der gesetzlichen Rente oder anderen Versorgungswerken auch die „Rürup-Rente“.
Eher nüchtern und humorlos stellen wir fest: Beiträge hierfür können steuerlich bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Allerdings sollten vor allem Selbständige durch einen Steuerberater prüfen lassen, ob sich der Abschluss einer Rürup-Rente wirklich steuermindernd auswirkt – dank einer „Günstigerprüfung“. Die Anwendung alten oder neuen Steuerrechts wird hier geprüft. Denn der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen wird mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes stark gekürzt.
Neben den vermeintlichen Vorteilen (steuerfreie Beiträge und Zugriffssicherheit bei Hartz IV) kommt das Modell mit dem Charme der gesetzlichen Rentenversicherung daher: nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar, nicht beleihbar oder übertragbar.
Wer seine Familie absichern möchte, kann dies zum Beispiel über die zweite Schicht der Zusatzversorgung in Form einer Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersvorsorge tun. Wer zusätzlich über sein selbst verdientes Geld zu Lebzeiten oder nach dem Tod frei verfügen möchte, greift zur dritten Schicht: der Kapitalanlage. (Früher hieß das private Rentenversicherung.)
Nun müssen wir lernen, dass diese Verträge nichts mehr mit Altersvorsorge zu tun haben, und damit auch keinerlei Förderung mehr genießen.
Die künftige Gestaltung der Altersvorsorge entpuppt sich also als besonderer Karnevalskracher – ist aber leider im März nicht vorbei: Helau!!!
Susanne Kazemieh ist Finanzmaklerin und Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142-6667, Fax: 4142-6668, info@frauenfinanzgruppe.de, www.frauenfinanzgruppe.de.