Mittelkürzung: Senat streicht Geld für Obdachlosen-Ambulanz
Caritas-Einrichtung betreut immer mehr Menschen aus Osteuropa. Dafür könne der Staat aus rechtlichen Gründen nicht mehr zahlen, heißt es aus dem Senat.
Weil die meisten ihrer Patienten aus Osteuropa kommen, muss die Obdachlosen-Ambulanz am Bahnhof Zoo künftig ohne Zuschüsse vom Senat auskommen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bestätigte, dass die bislang gezahlten 100.000 Euro pro Jahr ab 2012 komplett gestrichen werden. "Wir werden diese Menschen trotzdem weiterbehandeln", sagte Thomas Gleißner, Sprecher des Berliner Caritasverbandes, am Dienstag der taz.
Die Charlottenburger Ambulanz ist die älteste ihrer Art in Berlin. Seit 1992 werden Obdachlose kostenlos behandelt. Zwar haben auch Nicht-Krankenversicherte laut Gleißner ein Recht auf reguläre medizinische Behandlung. "Aber die meisten Obdachlosen sind gar nicht wartezimmerfähig." Sie kämen in elendem Zustand, mit Lungenentzündungen oder blutenden Wunden, die zum Teil mit Maden befallen seien.
Rund 3.500 Patienten behandelte die Obdachlosen-Ambulanz im vergangenen Jahr, 15 bis 20 sind es laut Gleißner pro Tag. Während allerdings die Patienten aus Deutschland immer weniger werden, steigt seit der EU-Osterweiterung die Anzahl der behandlungsbedürftigen Obdachlosen aus Polen, Rumänien und Bulgarien. "Inzwischen stammt über die Hälfte aus diesen Ländern", so Gleißner.
Laut Gesetz sei es nicht möglich, die Behandlung in solchen Fällen zu bezuschussen, hieß es aus der Gesundheitsverwaltung. Deshalb sei es keine politische, sondern eine rein rechtliche Entscheidung gewesen, die Mittel zu streichen. Deutsche Obdachlose sollten sich künftig an die Einrichtungen der Mut Gesellschaft für Gesundheit mbH wenden, die am S-Bahnhof Lichtenberg und am Ostbahnhof ärztliche und zahnärztliche Behandlung anbieten. Die Caritas will in ihrer Ambulanz künftig weiter osteuropäische Obdachlose versorgen und wirbt dafür um Spenden.
Eine generelle Lösung zur Behandlung von Osteuropäern ohne Krankenversicherung kann laut Senat nur auf Bundesebene durch Fürsorgeabkommen mit den betreffenden Ländern gefunden werden.
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