: Mittag erhielt Gelder zurück
Die Staatsanwaltschaft hat beschlagnahmte Gelder des DDR- Wirtschaftslenkers Günter Mittag in Höhe von rund 300.000 Mark freigegeben. Der Staatsanwaltschaft war es nach der endgültigen Einstellung von Verfahren gegen das frühere Mitglied des SED-Politbüros rechtlich nicht möglich, die Gelder weiter zurückzuhalten. Mittag war von der Justiz in zwei Fällen wegen Untreue angeklagt. Die Verfahren gegen den 66jährigen wurden jedoch im Mai vom Landgericht endgültig eingestellt, weil wegen schwerer Diabetes und einer Herz-Kreislauf-Erkrankung Verhandlungsunfähigkeit vorlag.
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