■ Mit dem Sortenrecht auf du und du: Einfach mit GenTech
Freiburg (taz) – Wenn einE ZüchterIn eine neue Pflanzensorte entwickelt hat, dann will sie sicherstellen, daß sich ihre Aufwendungen auch rentieren. Dafür braucht sie privatrechtlichen Schutz, entsprechend dem Patentschutz für technische Erfindungen. Bei Pflanzen spricht man von „Sortenschutz“. Damit das Saatgut der neuen Pflanze aber überhaupt in Verkehr gebracht werden darf, muß die ZüchterIn zuvor noch eine Zulassung beim Bundessortenamt in Hannover beantragen. Dies schreibt das Saatgutverkehrsgesetz vor. „Wir achten darauf, daß neue Sorten für die Landwirtschaft nützlich sind und daß Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden“, beschreibt Dr. Steinberger vom Sortenamt seine Aufgabe.
Die Nützlichkeit einer Sorte ist laut Gesetz gegeben, „wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung“ erwarten läßt. Ob auch die gentechnisch bewirkte Herbizidresistenz gegen ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel ein wertbestimmendes Merkmal sein kann, ist noch umstritten. „Bisher liegen uns noch keine Zulassungsanträge vor“, bilanziert Steinberger.
Sicher ist aber, daß die ZüchterIn bei derartigen gentechnisch veränderten Pflanzen nicht nur eine sortenrechtliche Zulassung benötigt, sondern es auch mit dem Gentechnikgesetz zu tun bekommt. Jeder Freisetzungsversuch muß vom Robert- Koch-Institut in Berlin genehmigt werden. Soll das Saatgut später freiverkäuflich in Verkehr gebracht werden, ist eine neue Genehmigung erforderlich. In dieses zweite Verfahren werden aufgrund der EU-Freisetzungsrichtlinie auch die anderen 14 Mitgliedsstaaten einbezogen, so daß am Ende das gentechnisch manipulierte Saatgut EU-weit in den Handel gebracht werden darf. Eine derartige Genehmigung wurde bisher erst einmal beantragt. Eine belgische Firma wollte genmanipulierten Sommerraps in England zugelassen bekommen. Nachdem Dänemark widersprach, ruht das Verfahren derzeit bei der EU-Kommission in Brüssel.
Ärgerlich ist aus der Sicht der Industrie, daß man zwei verschiedene Verfahren bei verschiedenen Behörden durchlaufen muß. Deshalb wird derzeit in Brüssel ein Vorschlag der EU-Kommission auf eine Neuordnung des Verfahrens diskutiert. Danach sollen in das schon seit langem europaeinheitliche Sortenrecht Bestimmungen über die Umweltverträglichkeiten bei gentechnisch verändertem Saatgut eingefügt werden. Denkbar ist, daß die ZüchterIn sich künftig nur noch an das Bundessortenamt zu wenden hat und dieses dann die anderen zu beteiligenden Stellen selbständig einschaltet. Im Bundeslandwirtschaftsministerium versichert man, daß hier kein Abbau von Sicherheitsanforderungen geplant ist. Christian Rath
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