■ Mit dem Exotenhandel auf du und du: Illegale Lücken
Berlin (taz) – Deutschland liegt mal wieder vorn: Fast nirgendwo sonst werden so viele exotische Tiere gekauft wie hier. Zur Zeit sind vor allem Reptilien in. Fast 18.000 BundesbürgerInnen legten sich zwischen 1991 und 1992 einen grünen Leguan als Hausgenossen zu. Und auch die Nachfrage nach Königspythons nimmt rasant zu. Über 3.000mal im Jahr wollten Menschen mit diesen Tierchen ihr Wohnzimmer schmücken.
Pflanzen und Tiere, die im Washingtoner Artenschutzabkommen aufgeführt sind, können nur dann in Deutschland eingeführt werden, wenn sie ein offizielles Erlaubnispapier des exportierenden Landes dabeihaben. „Ansonsten werden sie beschlagnahmt und in einem botanischen Garten oder Zoo untergebracht“, sagt Rainer Blanke, Leiter der Wissenschaftlichen Behörde für das Washingtoner Artenschutzabkommen in Deutschland.
In der Realität erhalten die Händler jedoch häufig die Möglichkeit, entsprechende Papiere innerhalb eines halben Jahres nachzuliefern. „Oft wird ein und dieselbe Bescheinigung für mehrere Tiere benutzt“, hat Peter Püschel von Greenpeace beobachtet. Auch mit den Nachweisen von Zuchtfarmen wird oft Schindluder getrieben.
Ein weiteres Problem ist die Überforderung der Zöllner, die die exotischen Importe oft nicht als solche identifizieren können. Zwar können sie im Zweifelsfall fachkundige Leute befragen, Beobachter aber wissen, daß das nur in Ausnahmefällen geschieht.
Was nicht legal oder durch Papiertricksereien zu beschaffen ist, kommt häufig aus dem benachbarten Ausland und nicht über den entsprechend ausgestatteten Frankfurter Flughafen nach Deutschland. Vor allem die Tschechische Republik gilt Schmugglern als idealer Umschlagplatz. Etwa fünf Milliarden Dollar, so schätzt die Umweltschutzorganisation Environmental Investigation Agency (EIA), werden weltweit Jahr für Jahr auf dem Schwarzmarkt mit geschützten Lebewesen umgesetzt. „Der illegale Markt wird von wenigen Händlern dominiert, die oftmals enormen politischen und wirtschaftlichen Einfluß besitzen. In vielen Fällen bestehen enge Verbindungen zum Drogen- und Waffenschmuggel“, schreibt Birga Dexel, Artenschutzexpertin am Wissenschaftszentrum in Berlin.
Zwar stehen in Deutschland auf Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz bis zu fünf Jahre Knast. Tatsächlich sind aber erst zwei Händler zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Einer hatte seltene Vögel betäubt und in Koffern als Reisegepäck aufgegeben. Der andere schmuggelte jahrelang aus Panzern von Meeresschildkröten gewonnenes Schildpatt für die Brillengestellproduktion – und verdiente rund 700.000 Mark damit. Auf die Fährte der Händler kamen aber nicht Beamte, sondern Umweltschützer von Greenpeace. Annette Jensen
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