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■ Mit dem EWS auf Du und DuDas Erbe der Schlange

Das Europäische Währungssystem (EWS) wurde im März 1979 geschaffen, um in Europa eine Zone stabiler Währungen zu schaffen, nachdem zuvor eine ähnliche Institution, die „Währungsschlange“ an zu großen Stabilitätsunterschieden der Länder gescheitert war. Die Gründung des EWS ging auf eine Initiative des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt und des französischen Präsidenten Valery Giscard dEstaing zurück, die das EWS auch als Vorstufe zu einer Europäischen Währungsunion konzipierten. Die EWS–Regeln sehen vor, daß die Währungen der Teilnehmerländer um höchstens 2,25 Prozent vom festgelegten Kurs abweichen dürfen. Kommt eine Währung an den Rand dieser Schwankungsbreite (oberer oder unterer Interventionspunkt), dann müssen die beteiligten Notenbanken durch Interventionskäufe und -verkäufe den Kurs stützen, bzw. drücken. Notfalls werden die Kurse durch einen Beschluß der Notenbankchefs und Finanzminister angepaßt (“Realignment“). Seit Bestehen des EWS hat es elf derartige Realignments gegeben. Teilnehmer des EWS sind die Bundesrepublik, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Dänemark, Irland und Italien, dessen Lira eine erhöhte Schwankungsbreite von sechs Prozent zugestanden wurde. Großbritannien und Griechenland haben das EWS–Abkommen unterzeichnet, nehmen aber am Währungsverbund nicht teil. Mit dem EWS wurde auch die Europäische Währungseinheit (ECU) geschaffen, eine Kunstwährung, die sich aus einem „Korb“ der beteiligten Währungen zusammensetzt. Sie dient vor allem als EG–interne Rechnungseinheit, in einigen Ländern, seit kurzem auch in der Bundesrepublik ist aber auch die Eröffnung von ECU–Konten sowie die Verschuldung in ECU möglich. Ein ECU kostet zur Zeit 2,07 Mark. ap

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