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■ Mit Eurocheque und PIN auf du und duCode geknackt?

Hamburg (taz) – Horrormeldung aus dem Zweiten Deutschen Fernsehen: Die PIN unserer Eurocheque-Karten kann „ohne Aufwand und ohne spezifische Kenntnisse entschlüsselt werden“! In der „WISO“-Sendung am frühen Montag abend unternahm ein Computerhacker den etwa tausendsten Versuch, medienwirksam dem letzten Geheimnis unserer Zeit auf die Spur zu kommen. Dem vierstelligen Pin-Code.

Mit Hilfe eines für 99 Mark im Computergeschäft erhältlichen Geräts könnten nicht nur Kontonummer und Bankleitzahl ermittelt werden, sondern auch das Datum der letzten Abbuchung und die Zahl der bisherigen Fehlversuche bei der PIN- Eingabe. Mit Hilfe weiterer Daten könne auch die PIN-Nummer geknackt werden.

Doch Experten zweifeln an dieser Darstellung. Dem Zentralen Kreditausschuß, das zwanglose ZK der deutschen Geldwirtschaft, war die „WISO“-Enthüllung daher auch nicht einmal eine weitere schriftliche Erklärung wert, Sprecherin Anke Sostmann: „Wir haben zuletzt vor einigen Tagen versichert: EC-Karten sind sicher.“

Viel gefährlicher für den EC- Kunden ist es da schon, von Betrügern mit klassischen Methoden beim Eintippen des PIN- Codes ausgespäht zu werden. Hervorragenden Einblick für Finanzverbrecher bietet das Bezahlen an der Tankstelle oder die Bargeldabhebung in der Sparkasse – „faktisch eine öffentliche Eingabe der PIN“, beklagt Verbraucherschützer Hartmut Strube. Beliebt sind die 38.000 Geldautomaten sowieso: Betrüger manipulieren mit Geräteattrappen, die sie vor den eigentlichen Automaten installieren, mit Kameras oder durch die heimliche Abnahme von Fingerabdrücken auf der Tastatur. Und als so gut wie unbekannt außerhalb der kriminologischen Szene dürften bislang die Möglichkeiten der „kompromittierenden Abstrahlung“ sein: Alle Geldgeräte senden elektromagnetische Wellen aus, die von Dritten in einem größeren Umkreis empfangen werden kann, sagt Michael Dickopf vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik.

Doch die Banken beruhigen: Dem EC-Verbraucher könne im Betrugsfall nicht viel passieren. Nur wer die PIN auf die Karte schreiben oder den EC- Code im Auto liegenläßt, muß den entstandenen Schaden später voll und ganz aus eigener Kasse zahlen, weil er „grob fahrlässig“ handelt. Billiger für ein EC-Karten-Betrugsopfer ist es dann schon, wenn ihm in der Kneipe die Karte samt Jacke in einem unachtsamen Moment gestohlen wird. Solche „leichte Fahrlässigkeit“ wird bei den privaten Banken mit zehn Prozent der Schadenssumme bestraft. Eher kostenlos wird der EC- Verlust bleiben, wenn Karte und Schecks jeweils separat aufbewahrt waren – dafür reichen schon die linke und rechte Hosentasche – und die vierstellige PIN im Kopf aufbewahrt wird. Die jüngere Rechtsprechung läßt es zudem geraten sein, EC- Karte und Personalausweis zu trennen. Hermannus Pfeiffer

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