piwik no script img

Mindestlohn für BriefzustellerVerdi startet neuen Anlauf

Ver.di hat die Postkonkurrenten zu neuen Verhandlungen aufgefordert. Der Branchenmindestlohn war Ende Januar wegen eines Verfahrensfehlers gekippt worden.

Sie kriegen sehr unterschiedliche Gehälter: Briefträger der Post und von Pin Mail. Bild: dpa

BERLIN taz | Ver.di unternimmt einen neuen Vorstoß für einen Postmindestlohn. Die Dienstleistungsgewerkschaft gab gestern in Berlin bekannt, man habe den Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV NBZ), der unter anderem die Postkonkurrenten Pin Mail AG und TNT vertritt, zu "Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag aufgefordert".

Der von der Bundesregierung verordnete Branchenmindestlohn für Briefzusteller von 9,80 pro Stunde war Ende Januar vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen eines Verfahrensfehlers gekippt worden. Die Mindestlohnverordnung war zum 30. April ausgelaufen.

Kurz nach dem Gerichtsurteil hatte die Pin Mail AG ihre Stundenlöhne von 9,80 auf 8,50 Euro gesenkt. Andrea Kocsis, stellvertretende Ver.di-Vorsitzende, wies gestern in Berlin darauf hin, dass TNT seinen Beschäftigten nur zwischen 6,75 und 7,97 Euro zahle. Bei vielen anderen Briefzustellern seien laut Bundesnetzagentur "Löhne von 5,50 Euro in der Stunde Fakt".

Briefzusteller der Deutschen Post AG erhalten deutlich mehr. Der Tarifvertrag zwischen Ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste legt Stundenlöhne inklusive Sonderzahlungen zwischen 12,23 und 15,30 Euro fest. Die Post AG beschäftigt rund 162.000, Postkonkurrenten insgesamt rund 31.000 Mitarbeiter.

Rico Nelte, Geschäftsführer des AGV NBZ, sagte am Mittwoch zur taz, man sei bereit, sich mit Ver.di zu treffen, um in einem Gespräch "Vorbedingungen zu klären". Bereits heute wollen Ver.di und der AGV NBZ in Berlin zusammentreffen. Man habe jedoch erhebliche Zweifel, ob der AGB NBZ tatsächlich bereit sei, Tarifverhandlungen zu führen, sagte Kocsis. Laut Ver.di verschleppe der AGV NBZ Angaben darüber, welche Unternehmen eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit oder ohne Tarifbindung eingegangen sind. Letztere würden von Verbandstarifverträgen gar nicht erfasst.

Weit auseinander liegen dürften die Mindestlohnvorstellungen. "Man kann bei der alten Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes nach 7,50 Euro anfangen", sagte Nelte. Der Wert liegt deutlich unter dem alten Branchenmindestlohn. Ver.di will seine Forderung am Donnerstag bekannt geben.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!