Mindestlöhne: Schwierige Wege

Um Branchenmindestlöhne zu erreichen, gibt es derzeit zwei Regelungen. Die die sind kompliziert.

Auch die Abfallwirtschaft ist im Entsendegesetz vertreten. Bild: ap

BERLIN taz | Solange es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sollte es in möglichst vielen Sektoren Branchenmindestlöhne geben, fordert die Gewerkschaft Ver.di. Um das zu erreichen, gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten: das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz.

Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann ein Mindestlohn für alle Beschäftigten einer Branche festgelegt werden - unabhängig davon, ob das Unternehmen aus dem In- oder Ausland kommt. Das Gesetz ermöglicht der Bundesregierung, einen Tarifvertrag, auf den sich Arbeitgeberverband und Gewerkschaften einigen, für allgemeinverbindlich zu erklären. Daran müssen sich alle Arbeitgeber halten, auch wenn sie nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind. Vor der Allgemeinverbindlichkeit steht ein Verfahren, bei dem Unternehmer und Gewerkschaften angehört werden. Prinzipiell ist es daher schwierig, gegen den Willen der Arbeitgeber so Mindestlöhne einzuführen. In der Leiharbeitsbranche gibt es auch noch keinen.

Zudem gibt es Branchen, in denen es entweder keine Tarifverträge gibt oder eine Tarifbindung nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber besteht. In diesem Fall kann das Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen. Während beim Entsendegesetz auf tarifvertragliche Regelungen zurückgegriffen wird, werden im Mindestarbeitsbedingungsgesetz von Vertretern von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften Mindestlöhne festgesetzt.

Derzeit sind neun Branchen im Entsendegesetz - das Mindestarbeitsbedingungsgesetz spielt praktisch noch keine Rolle - aufgenommen: das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Gebäudereinigung, die Briefdienstleistungen, die Sicherheitsdienstleistungen, die Bergbauspezialarbeiten, die Wäschereidienstleistungen, die Abfallwirtschaft, die Weiterbildungsdienstleistungen sowie die Pflegebranche.

In den letzten beiden Branchen sind die Mindestlöhne noch nicht für verbindlich erklärt worden, denn die Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln noch über die Höhe. Die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne reichen derzeit von 6,36 Euro pro Stunde in Wäschereien (Ost) bis zu 12,90 Euro für gelernte Bauarbeiter (West).

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