in kürze DAUERTIEFSTPREISE : Mindestens ein Monat
Wirbt ein Discounter mit „Dauertiefstpreisen“, muss er die Waren mindestens einen Monat zu den angegebenen Preisen verkaufen. Nach einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs gilt das aber nur für lagerfähige Produkte, nicht für verderbliche wie Obst und Gemüse, deren Preise wechseln. Az.: I ZR 50/01 (dpa)