: Mindestandard eines Rechtsstaates: ein Anwalt
■ Verstärkte Abschiebung von Kurden
Angesichts des Krieges gegen die Drogen scheinen langsam auch Bremer Politikern die letzten rechtstaatlichen Sicherungen durchzubrennen. Ralf Borttscheller — selbst Jurist und Strafverteidiger - beklagt in Ihrer Zeitung, daß erwischten Drogendealern sofort ein Anwalt zur Seite steht. Nach seiner Meinung soll mit kurdischen Dealern kurzer Prozeß gemacht werden; d.h. Abschiebung in die Türkei.
Zunächst ist richtigzustellen: In Bremen werden ertappte Dealer vor dem Prozeß und aus der Haft heraus vermehrt abgeschoben.
In der Praxis der Strafverteidiger häufen sich Fälle, in denen Kurden von ständigen Polizeikontrollen und ungerechtfertigten Festnahmen berichten. Die Maßnahmen, die einigen Dealern gelten sollen, treffen eine ganze Bevölkerungsgruppe. Gerade der Jurist Borttscheller sollte wissen, wie wichtig es ist, in einer solchen, gegen die Kurden aufgeheizten Stimmung, Festgenommenen und Beschuldigten das zu gewähren, was zu den Mindestandards des Rechtstaates gehört: einen Anwalt.
Für den Vorstand der Initiative Bremer StrafverteidigerInnen, Engel
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