: Milupa muß zahlen
■ Gericht verhängt Schmerzensgeld für Zahnschäden durch Tee
Berlin (taz) — Ein maßgebliches Urteil zur Produkthaftung und zur Pflicht der Hersteller zu Warnhinweisen fällte gestern der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt. Der Kindertee-Hersteller Milupa muß zwei kleinen Kunden Schmerzensgeld zahlen, die an dem „baby bottle syndrom“, einer schweren Gebißzerstörung, erkrankten. Nach Ansicht des Gerichts hat Milupa nicht rechtzeitig und deutlich genug Hinweise angebracht, daß die Teefläschchen, in Form des „Dauernuckels“ verabreicht, bei Kindern schwere Zahnschäden hervorrufen können. In der BRD sollen rund 100.000 Kinder betroffen sein. SEITE 2
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