Militärischer Abschirmdienst und NSU: „Es existieren keine Akten“
Der Geheimdienst der Bundeswehr versuchte 1995, den NSU-Terroristen Uwe Mundlos als Informant anzuwerben. Die Mitglieder des U-Ausschusses wussten nichts.
BERLIN taz | Immer wieder gab es den Verdacht, dass ein Geheimdienst versuchte, eines der Mitglieder der Terrorzelle NSU als Quelle zu gewinnen. Die Antwort der Sicherheitsbehörden war stets eindeutig: Nein.
Vor diesem Hintergrund sorgt für große Empörung, was am Dienstag bekannt wurde: Der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Geheimdienst der Bundeswehr, versuchte 1995 Mundlos als V-Mann anzuwerben. Das geht aus Akten des MAD hervor, die den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nun zugeleitet wurden.
Demnach soll der MAD Mundlos gefragt haben, ob er bereit sei, über bevorstehende Anschläge auf Asylbewerberheime zu berichten. Mundlos lehnte ab. Während seines Wehrdienstes vom April 1994 bis März 1995 ist er wegen „rechtsextremistisch zu wertendem Verhalten“ aufgefallen, so das Verteidigungsministerium.
Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sprechen parteiübergreifend von einem Skandal. „Es ist ein unentschuldbares Verhalten der Bundesregierung, uns angefragte Unterlagen vorzuenthalten“, sagte der Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD). Der Unions-Obmann Clemens Binninger (CDU) sagte, der Vorfall habe das Vertrauen der Ausschussmitglieder erschüttert.
Am Dienstagnachmittag wurde kurzfristig MAD-Präsident Ulrich Birkenheier zu einer nichtöffentlichen Sitzung geladen. Im Anschluss daran ging er vor der Presse in Verteidigungshaltung. Der Dienst habe sich keinen Fehler vorzuwerfen, sagte er. Wenn man keine Akten habe, könne man auch keine liefern. Der MAD selbst nämlich hatte die Mundlos-Akte längst vernichtet. Aber bereits im Juni 1995 wurden Kopien an das Bundesamt für Verfassungsschutz und mehrere Landesämter verschickt. Unterlagen, die auf die vernichteten Papiere hinwiesen, hätte der Ausschuss aber noch bekommen, so Birkenheier. Der MAD-Chef betont zugleich, dass man keine Absicht gehabt habe, Mundlos anzuwerben. Man habe nur wissen wollen, „ob er noch der rechtsextremen Szene angehört“. Zudem sei der MAD gar nicht mehr zuständig gewesen, weil das Gespräch zwei Wochen vor seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr stattfand. Der Untersuchungsausschuss will im Oktober Birkenheier und seinen Vorgänge als Zeuge befragen.
„Keine Akten“
Nach taz-Informationen stieß auch das Bundeskriminalamt beim MAD auf taube Ohren. Gleich zweimal hat es demnach nachgefragt, ob zu Uwe Mundlos etwas vorliege. Die Antwort: „MAD-eigene Erkenntnisse, die ihnen übermittelt werden könnten, liegen zu M. nicht vor. Es existieren keine Akten des MAD zu ihm.“ Dass Mundlos während seiner Wehrdienstzeit aufgefallen ist, taucht in den Ermittlungsunterlagen hingegen auf. So wird aufgeführt, dass „Mundlos mit 2 Freuden von der Polizei festgenommen“ wurde, aufgrund „Besitzes rechtsradikalen Materials“.
Dass die Sache jetzt überhaupt bekannt wurde, liegt an einer schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Christian Ströbele (Grüne). Ihm wurde mitgeteilt: Erst am 8. März 2012 „wurde dem MAD-Amt der Sachverhalt [wieder] bekannt“, so das Verteidigungsministerium. Der MAD selbst hatte die Mundlos-Akte längst vernichtet. Aber bereits im Juni 1995 wurden Kopien an das Bundesamt für Verfassungsschutz und mehrere Landesämter verschickt.
Spätestens seit März wussten die Sicherheitsbehörden also Bescheid und informierten den Untersuchungsausschuss nicht. „Eine solche Frechheit habe ich bisher nicht erlebt“, sagt Ströbele. Die SPD-Obfrau Eva Högl sprach gestern von einem echten Skandal. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fand im August schließlich das Protokoll der Vernehmung von Mundlos, das jetzt dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurde.
Durch die neuen Erkenntnisse geriet die fast vier Stunden dauernde Vernehmung des ehemaligen hessischen Verfassungsschützers Andreas T. gestern in den Hintergrund. T. war rund um die Tatzeit in dem Internetcafé in Kassel, in dem Halit Yozgat am 6. April 2006 erschossen wurde. Einmal betonte er, dass er einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war. Dass er in irgendeiner Form in die NSU-Mordserie verwickelt ist, glauben die Ermittler nicht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers