: Milde Urteile für rechte Schläger
Im Prozess um brutale Übergriffe auf einen Fußgänger in der Prignitz ist ein 21-Jähriger zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Die fünf Mitangeklagten erhielten am Montag vor dem Landgericht Neuruppin zwischen eineinhalb Jahren auf Bewährung und drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Gruppe hatte nach Überzeugung der Richter das 40-jährige Opfer im August 2003 nahe Glöwen getreten und misshandelt, bis der Mann lebensgefährlich verletzt liegen blieb (die taz berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte für die Männer im Alter von 18 bis 25 Jahren Haftstrafen bis zu siebeneinhalb Jahren gefordert. DPA